Historische AB-Fahrzeuge erhalten Sankt Galler Kulturerbe-Label
Der Extrazug zur Feier mit DZeh 2/4 22, AB 12 und AB 13 in Rorschach
Der Kanton St.Gallen hat heute acht Fahrzeuge der Stiftung Historische Appenzeller Bahnen als Teil seines beweglichen Kulturerbes unter Schutz gestellt. Zum feierlichen Anlass ging es mit der Lokomotive DZeh 2/4 Nr. 22 und den beiden Personenwagen AB 12 und AB 13, alle im Jahr 1930 gebaut, um 15.23 Uhr vom Bahnhof Rorschach nach Wienacht-Tobel und danach wieder talwärts nach Wartensee.
Blick auf die Riggenbach-Zahnstange in Wienacht-Tobel
Aussteigen in Wartensee
Im Schloss Wartensee wurde nach Ansprachen und interessanten Erläuterungen durch Frau Manuela Reissmann, Fachverantwortliche Kulturerbe der gleichnamigen kantonalen Fachstelle, die Vereinbarung über die Unterschutzstellung unterzeichnet. Anschliessend überreichte Regierungsrätin Laura Bucher dem Stiftungsratspräsidenten Thomas Baumgartner das Kulturerbe-Label des Kantons St. Gallen in Form einer Urkunde und Kulturerbe-Plaketten für die geschützten Fahrzeuge. Das Label schliesst eine allfällige Beurteilung als Kulturerbe der Kantone Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden und damit als gemeinsames Kulturerbe der drei Kantone nicht aus.
Die Stiftung Historische Appenzeller Bahnen ist Eigentümerin von Schienenfahrzeugen, die einst im regulären Betrieb auf den Strecken der heutigen Appenzeller Bahnen unterwegs waren. Die Stiftung und die angegliederten Vereine setzen sich für den möglichst fahrbereiten Erhalt der historischen Fahrzeuge und die Vermittlung ihrer Geschichte ein. Unter Schutz gestellt wurden nun acht dieser Fahrzeuge: Drei der früheren Rorschach – Heiden-Bergbahn: Triebwagen DZeh 2/4 Nr. 22 und die beiden Personenwagen AB 12 und AB 13, zwei der früheren Altstätten–Gais Bahn: CFe 3/3 Nr. 2 und der Personenwagen C 13, beide 1911 gebaut, sowie von der Strecke St.Gallen–Gais–Appenzell der 1931 gebaute Triebwagen BCFeh 4/4 Nr. 5 (s’Föfi), der Personenwagen C 119 und der Fakultativwagen C 203 aus den Jahren 1904 und 1889. Die Fahrzeuge sind den entsprechenden Herausforderungen der jeweiligen Streckenführung angepasste, massgefertigte Konstruktionen. So benötigten die zur Elektrifizierung der Strecke St.Gallen–Gais–Appenzell neu beschafften BCFeh 4/4 1– 5 eine grosse Zugkraft und hohe Kurvengängigkeit um die damals engste Zahnradkurve der Welt, die 2018 abgebrochene Ruckhalde-Kurve in St.Gallen, überwinden zu können.
An der Feier zumindest auf dem feinen Biber der Biber-Bäckerei Mesmer in Herisau präsent, s’Föfi!
Da kommen natürlich auch Erinnerungen auf an s’Vieri, vor 30 Jahren im Gaiserbahnhof St. Gallen.
Die unter Schutz gestellten Fahrzeuge verweisen auf die vielfältige historische Bedeutung der Eisenbahn für die Region, insbesondere für die Textilindustrie und den Tourismus, aber auch für die Entwicklung von Mobilität, Verkehr und Technik. Zudem zeugen sie vom grenzüberschreitenden Austausch und von den eng verflochtenen Beziehungen zwischen dem Kanton St. Gallen und den Kantonen Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden.
Das neue Kulturerbe-Verzeichnis ist im März dieses Jahres in einer Pilotphase in Betrieb genommen worden und kann nun unter kulturerbe.sg.ch eingesehen werden. Mit seiner Einführung setzt der Kanton St.Gallen eine wesentliche Vorgabe des im Jahr 2018 in Kraft getretenen Kulturerbe-Gesetzes um. Das Verzeichnis gibt einen Überblick über das unter Schutz gestellte bewegliche Kulturerbe des Kantons und wird laufend um neue Unterschutzstellungen aktualisiert. Es sichert Kenntnis und Wissen über dessen Bestand, Zustand und Aufbewahrung. Als erstes öffentlich zugängliches, kantonales Verzeichnis dieser Art ist es an das Bundesverzeichnis angebunden und kann so den Schutz bei unrechtmässigem Abhandenkommen und vor Abwanderung ins Ausland verbessern.
Zugeinfahrt in Wartensee 17.45 Uhr. Nun soll die Kulturerbe-Plakette an der Lokomotive befestigt werden.
Doch das ist nicht so einfach an einer Lok von 1930 und ohne etwas kaputt zu machen. So wird dies Fachleuten überlassen, aber für die Fotografen posieren Frau Regierungsrätin Laura Bucher und der Stiftungspräsident und AB-Direktor Thomas Baumgartner mit dem Label.
Allerdings, es spiegelt…
… und erst ein Schnappschuss mit dem Pressefotografen beweist: Es ist absolut leserlich!
Und sogar handytauglich!
Nach vielen Fotos naht die Abfahrtszeit…
… und es geht in den stimmungsvollen Erst-/Zweitklasswagen, mit Fenstern, die geöffnet werden können und vielen Erinnerungen an frühere Bahnreisen hinunter nach Rorschach. Kulturerbe zum Erleben und Zurückerinnern!
Der AB 13
Und die RHB-Lok 22 mit nur einem, talseitigen Führerstand
Eine schöne Feier, aber auch ein wichtiger Schritt zur Erhaltung historischer Schienenfahrzeuge. Es gibt – nach unserem Wissensstand – noch wenige weitere Kantone, die den Schutz des beweglichen Kulturgut ebenfalls gesetzlich geregelt haben, Tessin, Waadt, Freiburg, Basel-Landschaft und Bern? Das Kulturerbe-Verzeichnis des Kantons St. Gallen ist offenbar das erste öffentliche Verzeichnis dieser Art in der Schweiz.
Der Blog basiert weitgehend auf der Medienmitteilung des Departemens des Innern des Kantons Sankt Gallen.
Alle Fotos: Christian Ammann